Inhalt in myHoval gespeichert

Datei in myHoval gespeichert

Es ist ein Fehler beim Merken des Inhalts in myHoval aufgetreten.

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Die Norm DIN 1946-6 "Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen" beinhaltet Anforderungen und Empfehlungen für die Lüftung von Wohngebäuden mit dem Fokus, eine gesunde Raumluftqualität und Energieeffizienz sicherzustellen.

  • Blog
  • Experte - Techniker

Neben der Frage, ob zum Feuchteschutz lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, macht die Norm Vorgaben zur Auslegung, Planung, Ausführung und Wartung der verschiedenen lüftungstechnischen Maßnahmen.

Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 betrifft somit sowohl Architekten, Planer, Ingenieure und Energieberater als auch private Bauherren, die einen Neubau oder eine größere Sanierung im Altbau planen.
 

1. Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen

Zunächst ist zu prüfen, ob es andere Vorschriften (z.B. Vorgaben für fensterlose Räume oder Arbeitsstätten) gibt, die Volumenströme vorschreiben. Dann wird nach DIN 1946-6 beurteilt, ob zum Bautenschutz (Schimmelpilzvermeidung) Maßnahmen erforderlich sind.

Zunächst wird der zum Feuchteschutz notwendige Luftwechsel abhängig von Nutzfläche, Belegung und Wärmeschutzstandard berechnet. Dieser soll bei Abwesenheit (reduzierte Feuchtelast) dafür sorgen, dass keine Probleme zu befürchten sind und ist deshalb nutzerunabhängig sicherzustellen. Dazu wird der Wert mit der Infiltration (Undichtheiten wie Fensterfugen) verglichen.

Die Infiltration ist neben der Lage des Gebäudes von dessen Dichtheit abhängig. Zunächst kann der n50-Wert (Maß für die Dichtheit) mit 1,5 angesetzt werden. Da die Dichtheit kaum vorhersehbar ist und das Lüftungskonzept für den Zeitpunkt der Übergabe passen muss, werden gewissenhafte Planer realistischere niedrigere Werte ansetzen mit dem Ergebnis, dass fast immer eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist. 

2. Auswahl von Lüftungssystemen

Eine "Lüftungstechnische Maßnahme" muss nicht ventilatorgestützt sein, sondern kann auch als "freie Lüftung" mit Hilfe von Lüftungsschächten oder gezielten Wandöffnungen, beispielsweise als Querlüftung, realisiert werden. 

Soll jedoch der Mindestluftwechsel bei allen Wetterlagen, zugfrei und energiesparend sichergestellt werden, so empfiehlt es sich, eine "ventilatorgestützte Lüftung" einzubauen. Diese stellt nicht nur den Schimmelschutz sicher, sondern sorgt auch für eine angenehme Luftqualität. 

Luftwechsel durch Abluftanlagen

Eine preisgünstige Möglichkeit einen definierten Luftwechsel sicherzustellen, ist die Installation einer Abluftanlage. Abhängig von der Luftfeuchte im Raum oder anderen Kriterien, wird in Küche, Bad und WC die Luft einzeln oder mit einem zentralen Ventilator abgesaugt. Nachströmöffnungen in den Außenwänden sorgen dafür, dass die Frischluft dort angesaugt wird, wo sie benötigt wird. Da die Luft mit Außentemperatur eintritt, kann es zu unangenehmen Zugerscheinungen kommen.

Zu- und Abluftanlagen können die Wärme aus der Abluft zur Aufwärmung der Außenluft nutzen und so erheblich Energie einsparen. Die so erwärmte Luft kann den Räumen ohne Zugerscheinungen zugeführt werden. Bei hochwertigen Anlagen kommen Radiallüfter zum Einsatz deren Pressung die Verwendung von Pollenfiltern erlaubt. Filter der Klasse F7 bzw. ePM1>50% scheiden z.B. mindestens 50% des Prüfstaubs der Klasse 1 µm ab (Pollengröße: 4-40 μm). Geräte mit Membran- oder Rotationswärmetauscher (wie zum Beispiel  Hoval HomeVent) übertragen zusätzlich im Winter einen Teil der Feuchte aus den Ablufträumen an die Zuluft und vermeiden trockene "Heizungsluft".

3. Auslegung der Anlage

Neben der Lüftung zum Feuchteschutz definiert die Norm:


•    Reduzierte Lüftung (geringere Anforderungen oder geringe Anwesenheit),
•    Nennlüftung (berücksichtigt auch gesundheitliche Anforderungen der Nutzer bei Anwesenheit) und
•    Intensivlüftung (Partybetrieb).


Als Nennlüftung (NL) wird der größte der drei folgenden Volumenströme angesetzt:
•    Anzahl der Nutzer x 30 m³/h
•    Abhängig von der Fläche in m²: q = -0,002*A²+1,15*A+11 [m³/h] (gültig bis 210 m²)
•    Summe der für Küche, Bad, WC, HWR etc vorgegebenen Abluftvolumenströme aber max. 1,2*q


Die reduzierte Lüftung beträgt 0,7*NL, die Intensivlüftung 1,3*NL. 

Diese Volumenströme können durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt werden:

Freie Lüftung

Querlüftungen basieren auf Öffnungen in Außenwänden, werden durch Wind „angetrieben“ und minimal zum Feuchteschutz ausgelegt. Schachtlüftungen nutzen den thermischen Auftrieb in Schächten (Kamineffekt) und werden für die reduzierte Lüftung ausgelegt. Aufgrund der Abhängigkeit von Wind und Temperaturdifferenzen kann lediglich ein mittlerer Volumenstrom über eine längere Zeit im Winter sichergestellt werden. 

Ventilatorgestützte Lüftung

Diese wird auf die Nennlüftung ausgelegt. Lediglich in Sonderfällen, wie bei einer Party, muss zusätzlich über die Fenster gelüftet werden. Bei Anlagen mit Zu- und Abluft werden hohe Komfortansprüche gestellt. Deshalb wird die Infiltration, von der man nicht weiß, ob bzw. wo sie stattfindet, im Gegensatz zur Auslegung von Abluftsystemen nicht berücksichtigt.

Zudem wird unterschieden, ob die Luft durch Überströmung mehrfach genutzt wird, also ob beispielsweise die frische Luft im Schlafzimmer zugeführt wird und durch den Flur in Richtung Bad strömt, wo sie mit Feuchte und Gerüchen belastet, abgesaugt wird. Bei Einzelraumanlagen wird die Luft im gleichen Raum zu- und abgeführt und somit nur einfach genutzt. Für den gleichen Effekt sind daher höhere Volumenströme erforderlich, Wärmeverluste und Stromverbrauch für den Antrieb liegen höher.

Kombinierte Systeme

Hier unterscheidet man zwischen voneinander getrennten Lüftungszonen, die sich nicht beeinflussen und nach den jeweiligen Vorgaben ausgelegt werden und sich überlagernden lüftungstechnischen Maßnahmen. Letztere werden als „Freie Lüftung“ bezeichnet, Wenn diese die Anforderungen an ventilatorgestützte Lüftungsanlagen (Auslegung auf Nennlüftung) nicht erfüllen werden sie als "Freie Lüftung" bezeichnet. 

4. Zuluftvolumenströme

Der in Abschnitt 3 "Auslegung der Anlage"  ermittelte Volumenstrom wird mit Faktoren auf die Zulufträume aufgeteilt. Da hier spezifische Nutzungen (z.B. 2 Personen im Elternschlafzimmer) nicht berücksichtigt werden kann es vorkommen, dass empfohlene Luftqualitäten (CO2-Wert nach Pettenkofer < 1000 ppm) nicht erreicht werden. Viele Hersteller stellen deshalb zusätzlich bei der Auslegung sicher, dass zumindest in den Schlafräumen ein Volumenstrom von 20 m³/h pro Person realisiert werden kann.

Zusammenfassung:

Die DIN 1946-6 steckt Randbedingungen für die Auslegung von Wohnraumlüftungsanlagen ab. Die Zufriedenheit der Kunden erfordert aber die Kunst, Wünsche und Vorstellungen der Kunden mit diesen Randbedingungen in Einklang zu bringen.

Veröffentlicht im September 2023.