Änderungen am Arbeitsblatt DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln“
Änderungen am Arbeitsblatt DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln“
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat Änderungen am Arbeitsblatt DWA-A 251 "Kondensate aus Brennwertkesseln" vorgenommen.
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Das Arbeitsblatt DWA-A 251 gilt für die Einleitung von Kondensaten aus mit Brennwertfunktion betriebenen Feuerstätten und Verbrennungsmotoren (zum Beispiel Antrieben für Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke), die mit Erdgas- oder Mineralölprodukten, mit Mischungen aus Mineralölprodukten und Biobrennstoffen oder mit biogenen Festbrennstoffen betrieben werden, einschließlich der zugehörigen Abgasanlagen.
In der überarbeiteten Auflage des Arbeitsblatts wurden zu den bisherigen Anforderungen für Öl- und Gas-Brennwertkesseln erstmals auch Anforderungen für Brennwertkessel für biogene Festbrennstoffe und Biogase aufgenommen.
Neu sind:
- Aktualisierung und Anpassung an den aktuellen Stand der Technik
- Anforderungen für Brennwertkessel für biogene Festbrennstoffe und Biogase
- Einführung einer generellen Neutralisationspflicht für Kondensate aus Brennwertkesseln
- Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze, Verordnungen und das DWA-Regelwerk
Die Vorgaben an eine verpflichtende Neutralisation wurden angepasst. Oberhalb 70 kW besteht generell eine Neutralisationspflicht. Bei Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen entfällt diese Neutralisationspflicht im Leistungsbereich unter 25 kW. Im Leistungsbereich von 25 kW bis 70 kW kann durch Nachweis eines ausreichenden Vermischungsverhältnisses von Kondensat und häuslichem Abwasser die Neutralisationspflicht ebenfalls aufgehoben werden.
Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung der DWA.
Veröffentlicht am 07. August 2024.