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Heizungsförderung: Ab sofort Anträge für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften möglich

Heizungsförderung: Ab sofort Anträge für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften möglich

Ab sofort können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Förderungen für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen.

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Die KfW erweitert ihre Heizungsförderung wie geplant auch auf Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Förderungen für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen.

Im Falle einer Zusage, erfolgt diese digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. 
Auch für WEG und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung und mehreren möglichen Boni zusammen.

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der maximale Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus. Die KfW gibt hier folgende Beispielrechnung mit an die Hand:

•    30.000 Euro für die erste Wohneinheit,
•    jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit,
•    jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
 

Beispiel: Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für eine WEG oder ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten beträgt 121.000 EUR (1 x 30.000 EUR plus 5 x 15.000 EUR plus 2 x 8.000 EUR). Beispiel: Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für eine WEG oder ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten beträgt 121.000 EUR (1 x 30.000 EUR plus 5 x 15.000 EUR plus 2 x 8.000 EUR). Werden förderfähige Kosten in dieser Höhe tatsächlich veranschlagt und eine Grundförderung von 30 % beantragt, ergibt sich ein Zuschussbetrag von 36.300 EUR.

Zusätzliche Boni möglich

Zusätzlich sind folgende Zuschusskomponenten möglich:

•    ein Effizienzbonus von 5 % für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird,
•    ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen, unabhängig von deren Alter, oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn diese seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sind,
•    ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40.000 EUR nicht übersteigt,
•    ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 EUR für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten.


Die Zuschusskomponenten können kombiniert werden. Gedeckelt ist der Fördersatz für den Heizungstausch bei maximal 70 %.


Die Zuschüsse werden online über das KfW-Kundenportal meine.kfw.de beantragt. Bei WEG und Mehrfamilienhäusern erfolgt die Antragstellung über einen gemeinschaftlichen Antrag (Basisantrag) und gegebenenfalls weitere Zusatzanträge. 
 

Veröffentlicht im Juni 2024.

Quelle: kfw.de/Über-die-Kfw/Newsroom/Aktuelles